Sicherheit für den Umzug 2025
Merkblatt über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Umzug.
Eingesetzte Fahrzeuge
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Alle Fahrzeuge müssen die Bau-/Ausrüstungsvorschriften der StVZO erfüllen.
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h müssen zugelassen sein bzw. eine Betriebserlaubnis muss erteilt sein.
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Benutzt werden dürfen zum Ziehen der Festwagen nur kleine Trecker.
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Bei Zugmaschinen ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse T) muss die Zugmaschine an jeder Seite von mindestens zwei sich am Boden befindlichen Personen gesichert werden. Die sichernden Personen haben Warnwesten zu tragen.
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Fahrzeuge dürfen umgebaut werden, wenn keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit bestehen. Sollte das Fahrzeug wesentlich verändert worden sein (Lenklung, Zugeinrichtung, Bremsen, Überschreitung der zulässigen Abmessungen: Breite > 2,55; Höhe > 4,0 m, Überschreitung deer zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte), muss es durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden.
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Aufbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.
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Die Teilnahme an der Brauchtumsveranstaltung ist der (Fahrzeug) Haftpflichtversicherung zu melden.
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt während des Umzuges 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
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Die Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Auf einer abgesperrten Umzugsstrecke können die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt sein oder abgenommen werden.
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung.
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Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen (Schotten) ausgerüstet sein.
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Beim Transport stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1m einzuhalten. Beim Transport von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Höhe von 0,8 m ausreichend.
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Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.
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Die Ein- und Ausstiege dürfen sich nicht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger befinden.
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Auf der An- und Abfahrt dürfen keine Personen auf den Anhängern mitgenommen werden.
Anforderungen an den Fahrzeugführer.
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Das Mindestalter für den Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre
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Für Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ist die Fahrerlaubnis der Klasse L (alte Klasse 5) ausreichend.
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Für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h ist die Klasse T erforderlich.
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Die geltenden Gesetze (StVG, StGB) bleiben unberührt (Stichworrt: Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss etc.).