Sicherheit für den Umzug 2025

 

 

  Merkblatt über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Umzug.

 

 

       Eingesetzte Fahrzeuge

 

  • Alle Fahrzeuge müssen die Bau-/Ausrüstungsvorschriften der StVZO erfüllen.

Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h müssen zugelassen sein bzw. eine Betriebserlaubnis muss erteilt sein.

 

  • Benutzt werden dürfen zum Ziehen der Festwagen nur kleine Trecker.

 

  • Bei Zugmaschinen ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse T) muss die Zugmaschine an jeder Seite von mindestens zwei sich am Boden befindlichen Personen gesichert werden. Die sichernden Personen haben Warnwesten zu tragen.

 

  • Fahrzeuge dürfen umgebaut werden, wenn keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit bestehen. Sollte das Fahrzeug wesentlich verändert worden sein (Lenklung, Zugeinrichtung, Bremsen, Überschreitung der zulässigen Abmessungen: Breite > 2,55; Höhe > 4,0 m, Überschreitung deer zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte), muss es durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden.

 

  • Aufbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.

 

  • Die Teilnahme an der Brauchtumsveranstaltung ist der (Fahrzeug) Haftpflichtversicherung zu melden.

 

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt während des Umzuges 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit)

 

  • Die Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Auf einer abgesperrten Umzugsstrecke können die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt sein oder abgenommen werden.

 

 

 

 

 

      Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung.

 

  • Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen (Schotten) ausgerüstet sein.

 

  • Beim Transport stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1m einzuhalten. Beim Transport von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Höhe von 0,8 m ausreichend.

 

  • Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.

 

  • Die Ein- und Ausstiege dürfen sich nicht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger befinden.

 

  • Auf der An- und Abfahrt dürfen keine Personen auf den Anhängern mitgenommen werden.

 

 

       Anforderungen an den Fahrzeugführer.

 

  • Das Mindestalter für den Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre

 

  • Für Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ist die Fahrerlaubnis der Klasse L (alte Klasse 5) ausreichend.

 

  • Für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h ist die Klasse T erforderlich.

  • Die geltenden Gesetze (StVG, StGB) bleiben unberührt (Stichworrt: Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss etc.).